Pflegehilfe beantragen:Ein Leitfaden zu Leistungen und Pflegegraden

Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe verschaffen können, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Sachleistung

Sachleistung

In diesem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Pflegekasse vergütet die Leistungen direkt an den Pflegedienst, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie entsteht.

Pflegegeld

Pflegegeld

Hier erfolgt die Pflege durch eine angehörige Person. Statt Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige monatlich Pflegegeld, das für die selbstorganisierte Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde genutzt werden kann.

Kombination

Kombination

Die Pflege wird teilweise von einem Pflegedienst übernommen, während die restliche Pflege durch Angehörige erfolgt. Der Pflegekasse zahlt einen festgelegten, monatlichen Betrag, um die Pflege flexibel zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken.

Kriterien für die Pflegeeinstufung

Um den genauen Pflegebedarf festzustellen, erfolgt eine Einstufung durch die Pflegekasse. Dabei werden vier wesentliche Kategorien berücksichtigt:

Koeperpflege

Körperpflege

Darunter fallen Hilfestellungen bei der täglichen Hygiene, wie das Waschen, Duschen, Baden, Anziehen und Zahnpflege.

Ernaehrung

Ernährung

Diese Kategorie umfasst die Unterstützung beim Essen und Trinken, insbesondere wenn der Betroffene aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten beim Zubereiten oder Aufnehmen der Nahrung hat.

Mobilität

Hierbei wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige sich eigenständig bewegen kann. Dies umfasst das Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen sowie das eigenständige Verlassen der Wohnung.

Versorgung

Hierzu zählen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschepflege, die eventuell nicht mehr selbstständig erledigt werden können.

Basierend auf dem individuellen Bedarf in diesen Bereichen erfolgt die Einstufung in verschiedene Pflegegrade (früher als Pflegestufen bezeichnet), die je nach Umfang der benötigten Unterstützung abgestuft sind:

Pflegestufe 1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 4

Pflegegrad 4

Sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ihre Ansprechpartnerin

Celine Schiefer

Pflegedienstleitung, Pflegeexperte für Außerklinische Beatmung,
Bachelor of Science, Hygienebeauftragte, Praxisanleiterin

Tel: 0176/15937391
Mail: c.schiefer@sip-dienst.de

Pflegehilfe beantragen:Ein Leitfaden zu Leistungen und Pflegegraden

Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe verschaffen können, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Sachleistung

Sachleistung

In diesem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Pflegekasse vergütet die Leistungen direkt an den Pflegedienst, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie entsteht.

Pflegegeld

Pflegegeld

Hier erfolgt die Pflege durch eine angehörige Person. Statt Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige monatlich Pflegegeld, das für die selbstorganisierte Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde genutzt werden kann.

Kombination

Kombination

Die Pflege wird teilweise von einem Pflegedienst übernommen, während die restliche Pflege durch Angehörige erfolgt. Der Pflegekasse zahlt einen festgelegten, monatlichen Betrag, um die Pflege flexibel zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken.

Kriterien für die Pflegeeinstufung

Um den genauen Pflegebedarf festzustellen, erfolgt eine Einstufung durch die Pflegekasse. Dabei werden vier wesentliche Kategorien berücksichtigt:

Koeperpflege

Körperpflege

Darunter fallen Hilfestellungen bei der täglichen Hygiene, wie das Waschen, Duschen, Baden, Anziehen und Zahnpflege.

Ernaehrung

Ernährung

Diese Kategorie umfasst die Unterstützung beim Essen und Trinken, insbesondere wenn der Betroffene aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten beim Zubereiten oder Aufnehmen der Nahrung hat.

Mobilität

Hierbei wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige sich eigenständig bewegen kann. Dies umfasst das Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen sowie das eigenständige Verlassen der Wohnung.

Versorgung

Hierzu zählen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschepflege, die eventuell nicht mehr selbstständig erledigt werden können.

Basierend auf dem individuellen Bedarf in diesen Bereichen erfolgt die Einstufung in verschiedene Pflegegrade (früher als Pflegestufen bezeichnet), die je nach Umfang der benötigten Unterstützung abgestuft sind:

Pflegestufe 1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 4

Pflegegrad 4

Sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegestufe 5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ihre Ansprechpartnerin

Celine Schiefer

Pflegedienstleitung, Pflegeexperte für Außerklinische Beatmung,
Bachelor of Science, Hygienebeauftragte, Praxisanleiterin

Tel: 0176/15937391
Mail: c.schiefer@sip-dienst.de