Pflegehilfe beantragen:Ein Leitfaden zu Leistungen und Pflegegraden
Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe verschaffen können, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Sachleistung
In diesem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Pflegekasse vergütet die Leistungen direkt an den Pflegedienst, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie entsteht.

Pflegegeld
Hier erfolgt die Pflege durch eine angehörige Person. Statt Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige monatlich Pflegegeld, das für die selbstorganisierte Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde genutzt werden kann.

Kombination
Die Pflege wird teilweise von einem Pflegedienst übernommen, während die restliche Pflege durch Angehörige erfolgt. Der Pflegekasse zahlt einen festgelegten, monatlichen Betrag, um die Pflege flexibel zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken.
Kriterien für die Pflegeeinstufung
Um den genauen Pflegebedarf festzustellen, erfolgt eine Einstufung durch die Pflegekasse. Dabei werden vier wesentliche Kategorien berücksichtigt:

Körperpflege
Darunter fallen Hilfestellungen bei der täglichen Hygiene, wie das Waschen, Duschen, Baden, Anziehen und Zahnpflege.

Ernährung
Diese Kategorie umfasst die Unterstützung beim Essen und Trinken, insbesondere wenn der Betroffene aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten beim Zubereiten oder Aufnehmen der Nahrung hat.

Mobilität
Hierbei wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige sich eigenständig bewegen kann. Dies umfasst das Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen sowie das eigenständige Verlassen der Wohnung.

Versorgung
Hierzu zählen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschepflege, die eventuell nicht mehr selbstständig erledigt werden können.
Basierend auf dem individuellen Bedarf in diesen Bereichen erfolgt die Einstufung in verschiedene Pflegegrade (früher als Pflegestufen bezeichnet), die je nach Umfang der benötigten Unterstützung abgestuft sind:

Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
Sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Ihre Ansprechpartnerin
Celine Schiefer
Pflegedienstleitung, Pflegeexperte für Außerklinische Beatmung,
Bachelor of Science, Hygienebeauftragte, Praxisanleiterin
Tel: 0176/15937391
Mail: c.schiefer@sip-dienst.de
Pflegehilfe beantragen:Ein Leitfaden zu Leistungen und Pflegegraden
Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe verschaffen können, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Sachleistung
In diesem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Pflegekasse vergütet die Leistungen direkt an den Pflegedienst, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie entsteht.

Pflegegeld
Hier erfolgt die Pflege durch eine angehörige Person. Statt Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige monatlich Pflegegeld, das für die selbstorganisierte Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde genutzt werden kann.

Kombination
Die Pflege wird teilweise von einem Pflegedienst übernommen, während die restliche Pflege durch Angehörige erfolgt. Der Pflegekasse zahlt einen festgelegten, monatlichen Betrag, um die Pflege flexibel zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken.
Kriterien für die Pflegeeinstufung
Um den genauen Pflegebedarf festzustellen, erfolgt eine Einstufung durch die Pflegekasse. Dabei werden vier wesentliche Kategorien berücksichtigt:

Körperpflege
Darunter fallen Hilfestellungen bei der täglichen Hygiene, wie das Waschen, Duschen, Baden, Anziehen und Zahnpflege.

Ernährung
Diese Kategorie umfasst die Unterstützung beim Essen und Trinken, insbesondere wenn der Betroffene aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten beim Zubereiten oder Aufnehmen der Nahrung hat.

Mobilität
Hierbei wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige sich eigenständig bewegen kann. Dies umfasst das Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen sowie das eigenständige Verlassen der Wohnung.

Versorgung
Hierzu zählen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäschepflege, die eventuell nicht mehr selbstständig erledigt werden können.
Basierend auf dem individuellen Bedarf in diesen Bereichen erfolgt die Einstufung in verschiedene Pflegegrade (früher als Pflegestufen bezeichnet), die je nach Umfang der benötigten Unterstützung abgestuft sind:

Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
Sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Ihre Ansprechpartnerin
Celine Schiefer
Pflegedienstleitung, Pflegeexperte für Außerklinische Beatmung,
Bachelor of Science, Hygienebeauftragte, Praxisanleiterin
Tel: 0176/15937391
Mail: c.schiefer@sip-dienst.de